Der Kinobesuch ist mit Impfnachweis, Genesenennachweis, negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) oder Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) möglich. Bitte Nachweis und Personalausweis mitbringen und am Eingang vorzeigen.
Kinder bis zum sechsten Lebensjahr sind von der 3G-Regel ausgenommen. Auch Schülerinnen und Schüler, die aufgrund des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden, sind von der Regelung ausgenommen.
Achtung! Bei uns gilt die 3G-Regel.
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